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Gericht untersagt UBER Fahrdienst-Vermittlung über App

Wir starten mit positiven Nachrichten ins neue Jahr! Das Landgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil zum Jahresende bestätigt, dass UBER seine Vermittlungsdienste in Deutschland nicht mehr betreiben darf, ohne selbst eine Konzession für die Personenbeförderung zu besitzen. Die Fahrvermittlung durch UBER ist damit seit dem 19.12.2019 untersagt. Damit hat das Gericht der Klage des Bundesverbandes […]

Wir starten mit positiven Nachrichten ins neue Jahr!

Das Landgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil zum Jahresende bestätigt, dass UBER seine Vermittlungsdienste in Deutschland nicht mehr betreiben darf, ohne selbst eine Konzession für die Personenbeförderung zu besitzen. Die Fahrvermittlung durch UBER ist damit seit dem 19.12.2019 untersagt.

Damit hat das Gericht der Klage des Bundesverbandes Taxi e.G. vollumfänglich stattgegeben.

UBER hat angekündigt sein Geschäftsmodell zu ändern.

Da der Volltext des Urteils noch nicht veröffentlicht wurde hier der Link zur Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt am Main:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/PM%2019_12_2019%20Untersagung%20Uber%20App_0.pdf