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Unterschied Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

Garantien sind ein beliebtes Mittel, um Kunden beim Autokauf an das Autohaus zu binden, da über die Hälfte der Kunden die erste Jahresinspektion in dem Autohaus durchführen lässt, in dem sie den Wagen auch gekauft haben. Grundsätzlich ist die Garantie ein wichtiges Kaufkriterium für den Verbraucher. 80 % der Gebrauchtwagen, die an eine Privatperson verkauft […]

Garantien sind ein beliebtes Mittel, um Kunden beim Autokauf an das Autohaus zu binden, da über die Hälfte der Kunden die erste Jahresinspektion in dem Autohaus durchführen lässt, in dem sie den Wagen auch gekauft haben. Grundsätzlich ist die Garantie ein wichtiges Kaufkriterium für den Verbraucher. 80 % der Gebrauchtwagen, die an eine Privatperson verkauft werden, sind mit einer Garantie ausgestattet. Die restlichen 20 % sind meist junge Gebrauchte, die noch von der Herstellergarantie erfasst werden.

Die Online-Umfrage des Gebrauchtwagenportals Heycar enthüllte Ende Mai 2018, dass fast die Hälfte der Befragten nicht den Unterschied einer gesetzlichen Gewährleistung zu einer freiwilligen Garantie kennen. Wir klären Sie daher auf:

Die Bezeichnung Gewährleistung sollte aufgegeben werden, da der Verkäufer für Mängel haften muss. Denn sie bedeutet das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel (z. B. fehlendes Eigentum). Jetzt sollte besser von „Mängelhaftung“ gesprochen werden, die auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) praktiziert.

Während Händler und Hersteller zu einer gesetzlichen „Mängelhaftung“ beim Verkauf an private Endverbraucher verpflichtet sind, steht es dem Privatmarkt frei, ihre Produkte (z. B. Autos) ohne jegliche Mängelhaftung und Garantie zu veräußern (durch Ausschluss). Ausgenommen sind weiterhin Exportverkäufe oder wenn zwei Händler untereinander Geschäfte betreiben. Aktuell beträgt die Zeit der Mängelhaftung 24 Monate, allerdings kann sie bei einem Gebrauchtwagenkauf vertraglich vom Händler auf 12 Monate verkürzt werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer einen bereits zum Lieferzeitpunkt vorliegenden, sogenannten Sachmangel beim Händler reklamieren. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Entweder Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder rechtlich: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, oder rechtlich: Nachbesserung). Eine Nachbesserung kann 2x erfolgen. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt der Käufer (nicht der Verkäufer). Eine Verlagerung dieses Wahlrechts ist nicht möglich. Er kann dabei eine Aufhebung des Kaufvertrags oder eine Minderung des gezahlten Preises verlangen (Fristsetzungen beachten). In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bei Gefahrenübergang vorgelegen hat (sog. Beweislastumkehr). Ab dem zweiten Halbjahr muss der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorgelegen hat.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers, sie muss nur formal den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und besteht ggf. parallel zur gesetzlichen Mängelhaftung. Sie ist bei Neuwagen vom Hersteller abhängig, bei Gebrauchtwagen vom Händler selbst und kann – im Gegensatz zur Mängelhaftung – an Bedingungen geknüpft werden. Mit einer Garantie sichert der Händler gewisse Leistungen und die Haltbarkeit eines Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum zu. Dies bedeutet, dass er – im Gegensatz zur Mängelhaftung – auch für Mängel aufkommt, die nach der Auslieferung auftreten. Vorausgesetzt natürlich, diese sind im Garantieumfang mit enthalten. Es sollte angemerkt werden, dass Garantieleistungen oft eine Selbstbeteiligung des Autobesitzers beinhalten, weshalb es nützlich ist, zu überprüfen, ob der zu behebende Mangel nicht doch in den Bereich der Mängelhaftung fällt.

Im Rahmen unserer Produktpalette bieten wir eine Garantie für Neu- und Gebrauchtwagen, welche in drei Leistungspakete unterteilt ist, die auf variierende Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt sind und daher unterschiedliche Grade der Leistungsabdeckung aufweisen: Silber, Gold und Platin. Weitere Informationen finden Sie hier.