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LG Urteil mit Signalwirkung in Sachen UBER & Co. erwartet

Aufgrund einer Klage von Taxi Deutschland e.G. gegen die amerikanische Firma Uber mit europäischem Firmensitz in den Niederlanden hat das Landgericht Frankfurt am 12. November 2019 seine Rechtsauffassung zur Thematik UBER & Co. deutlich gemacht. Bereits im Vorfeld liefen mehrere Eilverfahren gegen Uber bei Gerichten in Berlin und Köln, die jedoch nicht zum Erfolg führten. […]

Aufgrund einer Klage von Taxi Deutschland e.G. gegen die amerikanische Firma Uber mit europäischem Firmensitz in den Niederlanden hat das Landgericht Frankfurt am 12. November 2019 seine Rechtsauffassung zur Thematik UBER & Co. deutlich gemacht. Bereits im Vorfeld liefen mehrere Eilverfahren gegen Uber bei Gerichten in Berlin und Köln, die jedoch nicht zum Erfolg führten.

Das Frankfurter Landgericht ist da einen Schritt weiter und hat nun in der mündlichen Verhandlung klar gemacht, dass Uber sehr wohl am Markt als Personenbeförderungsunternehmen auftrete ohne eine Genehmigung nach PBefG zu besitzen. Außerdem leiste es Beihilfe zur wiederholten Verletzung gesetzlicher Auflagen, wie z.B. der Rückkehrpflicht.

Ein wichtiges Signal für die durch die Marktliberalisierung gebeutelte Taxibranche.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) sieht hierin seine Rechtsauffassung bestätigt. Dass Beförderungsleistungen nicht ohne staatliche Genehmigung und nicht von Personal ohne Personenbeför-derungsschein erbracht werden dürften, diene der Qualität und dem Schutz des Kunden, meint auch BZP-Präsident Michael Müller. Wettbewerb könne nur funktionieren, wenn für alle Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten würden.

Die Urteilsverkündung am 19. Dezember 2019 wird letztendlich zeigen, ob nun gegen Plattformen wie Uber X, Uber Pop oder FreeRide die richtigen Weichen gestellt werden.

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