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Schadenmeldung

Notrufsystem wird Pflicht

Die Zahl der Verkehrstoten lag in der Europäischen Union (EU) 2017 bei rund 25.300 und ist im Vergleich zu den Vorjahren kaum zurück gegangen. Ein Hoffnungsschimmer könnte der 2014 verabschiedete Vorschlag zur verpflichtenden Einführung eines automatischen Notrufsystems für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sein. Automodelle, deren EU-Typengenehmigung nach dem 31. März 2018 erfolgt ist, müssen mit […]

Die Zahl der Verkehrstoten lag in der Europäischen Union (EU) 2017 bei rund 25.300 und ist im Vergleich zu den Vorjahren kaum zurück gegangen. Ein Hoffnungsschimmer könnte der 2014 verabschiedete Vorschlag zur verpflichtenden Einführung eines automatischen Notrufsystems für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sein. Automodelle, deren EU-Typengenehmigung nach dem 31. März 2018 erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem (eCall) ausgestattet sein. Dieses stellt in Notfällen eine Telefonverbindung zur einheitlichen Rufnummer 112 her und übermittelt via Satellit den Standort des Fahrzeugs. Ebenso finden Sie in allen Neuwagen in der Nähe der Deckenbeleuchtung einen meist roten Knopf mit der Aufschrift „SOS“. Bei der Betätigung wird eine vom Hersteller beauftragte Notrufzentrale alarmiert. Da das System Bestandteil der Typzulassungsprüfung bei neuen Fahrzeugen ist, wird es keine Möglichkeit geben, dieses zu deaktivieren. Dank eCall soll sich die Reaktionszeit der Rettungsdienste in ländlichen Gegenden um 50 Prozent und in städtischen Regionen um 40 Prozent verringern. Jede Beschleunigung sei hilfreich, denn pro Minute sinkt die Überlebenschance der Verletzten um 10 Prozent. Durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) seit dem 25. Mai 2018 und den ohnehin hohen Datenschutzanforderungen an das eCall-System kann man sich aber sicher sein, dass die gesammelten Daten nicht ohne Zustimmung des Nutzers weitergegeben werden.