Das gesamte Team der mobile GARANTIE Deutschland GmbH  hofft, dass Sie ein besinnliches und schönes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben verleben konnten.

Wir wünschen Ihnen ein ereignisreiches und glückliches neues Jahr. Wir senden hiermit ein herzliches Dankeschön für die angenehme Zusammenarbeit und das Vertrauen.  Gemeinsam haben wir vieles erreicht – und gemeinsam werden wir auch im kommenden Jahr neue Ziele anstreben. Lassen Sie uns das neue Jahr so partnerschaftlich begehen wie das vergangene – wir freuen uns bereits darauf

Einen guten Rutsch und alles Gute für Sie und Ihre Familie wünscht Ihnen das gesamte mobile GARANTIE-Team.

Wenn das alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs das Neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

Albert Einstein

Alleinstellungsmerkmal als Kundenvorteil: Wir bieten als Europas einziger Komplett-Garantie-Anbieter ein in seiner Bandbreite konkurrenzloses und kundenindividuelles Produktportfolio aus maßgeschneiderten Tarifen an.

Rundumschutz vom Komplettanbieter

mobile GARANTIE Deutschland GmbH: Mit unserem Produktportfolio sind Sie in sicheren Händen.

Bedarfsorientierter Ausbau unserer Produktpalette

Wir können mittlerweile auf eine lange internationale Tätigkeit im Bereich Garantie und Versicherung zurückblicken. Unser Produktportfolio haben wir in dieser Zeit immer weiter ausgebaut und an neue Bedürfnisse angepasst. So konnten wir unser Alleinstellungsmerkmal als Europas einziger Komplett-Garantie-Anbieter zum Vorteil unserer Kunden etablieren.

Denn wir befinden uns in stetiger Expansion und Weiterentwicklung. Unser Anspruch ist es, auf die Entstehung neuer Problemstellungen schnell und flexibel zu reagieren, damit wir unsere Kunden mit passgenauen und aktuellen Schutzprodukten sicher auffangen können: unseren modularen und maßgeschneiderten Garantie-, Versicherungs- sowie Serviceleistungen für den Fahrzeug-, Boot- und Elektrobereich.

Zielgruppengerechtes Produktportfolio mit großer Bandbreite

Allein unser Automotive-Bereich in Deutschland umfasst mittlerweile zahlreiche Schutzprodukte für Neu- und Gebrauchtwagen, Caravans und Camper, Wohnmobile, LKW und Transporter, Super Cars, Motorräder, Young- und Oldtimer sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Darüber hinaus bieten wir maßgeschneiderte Tarife für spezielle Zielgruppen wie Taxi- und Mietwagenunternehmen, Kurier-, Express und Paketdienste sowie Sonderfahrzeuge wie Einsatz- und Rettungswagen und Baufahrzeuge an.

Umfassender Schutz: Fahrzeuge, Boote und Elektrosparte

Inzwischen können wir neben hoch differenzierten Lösungen im Automotive-Bereich auch Schutzprodukte für Boote und Yachten anbieten. Eine weitere schnell wachsende Sparte ist unser Elektrobereich . Ob Smartphones, Heizungen, medizinische Geräte, Klimaanlagen, Hörgeräte, Mähroboter, Dampfreiniger und vieles mehr. Wir erweitern unser Portfolio ständig, damit auch Sie von unseren Leistungen profitieren können.

Herausforderung: Ein neuer Markt bedeutet ein Risiko

Ein neuer Markt bringt aber auch immer ein gewisses „Risiko“ mit sich. Zum Beispiel ist Deutschland bekanntlich durch starke Subventionierung eines der Vorreiterländer in Sachen Elektrifizierung der Straße geworden — zumindest, was den Absatz von Elektrofahrzeugen angeht. Für uns als Garantieanbieter stellte sich damals die Frage, wie darauf zu reagieren ist. Es bestand zwar Bedarf für Garantielösungen, aber wenig bis kaum Erfahrung mit diesen Fahrzeugen. Das erschwerte die Kalkulation erheblich.

Dieser Herausforderung haben wir uns – gemeinsam mit unserem Partner Helvetia – gestellt und unsere Komplett-/Baugruppengarantie für Elektro- und Hybridsystem entwickelt. Der Erfolg dieses Produkts und die gute Annahme seitens der Kunden hat uns darin bestärkt, unser Portfolio weiter auszubauen: Ein aktuelles Beispiel dafür ist unsere Absicherung für E-Batterien.

Herzstück des E-Autos: die Batterie

Die Batterie ist das wichtigste Teil eines Elektroautos. Und das teuerste. Die Kapazität einer Elektro-Batterie hängt von der Anzahl der verbauten Module, also von der Größe des E-Akkus ab. Hersteller-Garantien auf den E-Akku sind sehr unterschiedlich und die Kosten für eventuelle Reparaturen schwanken stark.

Die Lebensdauer einer Batterie für E-Autos ist somit abhängig von vielen Faktoren und schwer vorherzusagen. Deswegen haben wir von mobile GARANTIE dieses Produkt speziell für diesen Bedarf entwickelt, um Ihnen einen Rundumschutz für Ihr E-Fahrzeug bieten zu können.

Dynamische Entwicklung neuer Produkte – zusammen mit Ihnen

mobile GARANTIE: Zielgruppengerechtes Produktportfolio – speziell angepasst an Ihren Bedarf

Die guten Erfahrungen mit der Neuentwicklung von Produkten und deren Markterfolg zeigen uns, dass es sich für alle lohnt, diesen Weg weiter zu gehen. Gerne möchten wir mit Ihnen zusammen unsere Kompetenzen stetig verbessern. Auf unserer Website finden Sie schon einen Überblick über viele unserer Angebote. Und sollten Sie doch ein Produkt vermissen: Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, und laden Sie ein, unser Portfolio mit uns zusammen auszubauen!

Unter verkauf@mobile-garantie.de nehmen wir gerne Ihre Anregungen und Vorschläge an.

Vom 1.10.2022-31.12.2022 spendet die „mobile GARANTIE Deutschland GmbH“ 1 € pro verkaufter Händlergarantie an die NCL-Stiftung zur Forschung, Förderung, Fortbildung und Fundraising für eine Zukunft ohne Kinderdemenz.

NCL-Stiftung
NCL-Stiftung

Was bedeutet NCL?

Neuronale Ceroid Lipofuszinose (NCL) ist die häufigste Form von Kinderdemenz. Sie zählt zu den seltenen Erkrankungen, die auch die „Waisenkinder“ der Medizin genannt werden. In Deutschland leiden rund 700 Kinder an NCL, weltweit geht man von 70.000 NCLBetroffenen aus. Jedes Jahr erkranken allein in Deutschland mindestens 20 weitere Kinder. Der tödliche Verlauf der Krankheit führt zu einem sukzessiven Absterben von Nervenzellen des zentralen Nervensystems.

Bisher sind 13 verschiedene NCL-Formen bekannt, bei denen ein Defekt jeweils in einem anderen Gen vorliegt. Allen Formen gemeinsam sind die Symptome Erblindung, Demenz, motorischer Abbau sowie Epilepsie. Die Reihenfolge und das Alter bei Krankheitsbeginn sowie der Verlauf der Erkrankung sind jedoch unterschiedlich. Allen Formen gemein ist, dass sie derzeit unheilbar sind.

Die häufigsten Kinderdemenz-Formen in Deutschland sind die infantile Form (CLN1, Beginn mit 6-12 Monaten), die spät-infantile (CLN2, Beginn mit 2–4 Jahren) und die juvenile NCL (CLN3, Beginn mit 4–7 Jahren). Die NCL-Stiftung konzentriert sich auf die Erforschung der juvenilen NCL (jNCL) CLN3.

Symptome und Krankheitsverlauf bei CLN3

Bei der juvenilen NCL CLN3 entwickeln sich die betroffenen Kinder zunächst völlig normal. Die ersten Symptome zeigen sich meist im Einschulungsalter mit dem Beginn einer Sehschwäche.

Da es sich um eine Degeneration der Netzhaut handelt, ist eine Brille zur Korrektur erfolglos. Der Sehverlust schreitet rasch voran und führt nach ein bis drei Jahren zu einer vollständigen Erblindung.

Im Alter von ca. 8 Jahren treten die ersten Anzeichen eines geistigen Abbaus auf. Die Kinder zeigen zunächst unerwartete Schwierigkeiten bei abstrakteren Denkleistungen wie dem Rechnen. Da die Kinder das Ausmaß der Krankheit bewusst miterleben, kommt es zu Persönlichkeitsveränderungen.

Mit ca. 10 Jahren folgen erste Symptome eines Beweglichkeitsverlusts. Darüber hinaus treten zunehmend epileptische Anfälle von unterschiedlicher Häufigkeit und Stärke auf. Später kommen Sprach- und Artikulationsdefizite hinzu.

Im Teenageralter können sich die Jugendlichen nur noch sehr begrenzt sprachlich äußern. Zusätzlich können kardiologische Probleme auftreten. Das Fortschreiten der Krankheit führt dazu, dass sie an den Rollstuhl gefesselt sind. Im weiter fortgeschrittenen Stadium werden die Jugendlichen bettlägerig.

Noch vor dem 20. Lebensjahr hat die Krankheit ein Stadium erreicht, in dem die erkrankten jungen Erwachsenen jegliche Kontrolle über ihre Körperfunktionen (Muskulatur, Blase, Darm) verloren haben. Es kommt zu Schluckstörungen und sie müssen künstlich ernährt werden. Überwiegend im Alter von 20 bis 30 Jahren versterben die NCL-Patienten, meist durch Austrocknung oder Atemlähmung.

Die NCL-Stiftung

Am 7. August 2002 wurde die NCL-Stiftung gegründet, um mit gezielter nationaler und internationaler Forschungsförderung den von der tödlichen Kinderdemenz Neuronale Ceroid Lipofuszinose (NCL) betroffenen Kindern eine Aussicht auf bislang fehlende Therapie- und Heilungsansätze zu geben. Die Vision der Stiftung:

Eine Zukunft ohne Kinderdemenz

Die Herausforderung

Die Kinderdemenz NCL gehört zu den seltenen Erkrankungen, den sogenannten „Waisenkindern“ der Medizin. Ihnen wird kaum Aufmerksamkeit geschenkt, so dass die betroffenen Kinder und deren Familien weitestgehend auf sich alleine gestellt sind. Die Pharmaindustrie investiert aufgrund der geringen Anzahl an Patienten kaum in die Entwicklung von Medikamenten gegen NCL. Ebenso wenig fließen öffentliche Gelder in NCL-Forschungsprojekte.

Aufgabenbereiche der NCL-Stiftung

Die NCL-Stiftung engagiert sich in ihren Aufgabenbereichen Forschung, Förderung, Fortbildung und Fundraising dafür, die Situation der betroffenen Familien nachhaltig zu verbessern

FORSCHUNG

Die NCL-Stiftung setzt sich aktiv für die Erforschung der biochemischen und physiologischen Grundlagen der Krankheitsentstehung bei NCL ein, was essenziell für das Entwickeln von Therapien ist. Zudem fungiert die NCL-Stiftung als Wissenszentrum, um Forscher*innen aktiv zu vernetzen. Hierbei werden internationale Spezialisten verschiedener Disziplinen erfolgreich zusammengeführt, um Wissen und Kompetenzen zu bündeln. Dies verhindert „doppelte“ Forschung und vermittelt neue Kooperationen. Hierzu organisiert die Stiftung regelmäßig ein internationales Nachwuchswissenschaftlertreffen sowie den jährlichen nationalen NCL-Kongress.

Förderung

Die Bereiche Forschung und Förderung sind eng miteinander verknüpft. Die Stiftung initiiert konkrete NCL-Forschungsprojekte über die Vergabe von Doktorandenstipendien oder die Vermittlung von erfahrenen Partnern für neue Kooperationen. Im Jahr 2009 vergab die Stiftung erstmalig den NCL- Forschungspreis: Es ist der weltweit höchstdotierte Forschungspreis auf dem Gebiet der NCL-Forschung. Der Preis prämiert eine vielversprechende Forschungsidee, die mit dem Preisgeld umgesetzt werden soll.

Fortbildung

Die Früherkennung der Krankheit ist entscheidend, um Familien eine leidvolle Ärzteodyssee zu ersparen und frühzeitig symptomverzögernde Maßnahmen einleiten zu können. Da die Kinderdemenz NCL so selten ist, (er)kennen auch viele Mediziner die Erkrankung nicht. Daher bietet die Stiftung NCL-Fortbildungen und Vorträge für verschiedene Ärztegruppen und medizinische Spezialisten an. Hierzu zählen auch bundesweite Fachkongresse, auf denen sich die NCL-Stiftung mit eigenen Referenten präsentiert. Das Ziel ist, eine verkürzte Diagnosezeit für die Krankheit zu erreichen. Mit dem Schulprojekt „NCL macht Schule“ sensibilisiert die NCL-Stiftung Schüler*innen und Lehrer*innen für seltene Erkrankungen und klärt über NCL auf.

Seit mehr als 50 Jahren ist Mazda Mayer ein kompetenter und sympathischer Ansprechpartner rund ums Auto. Im Oktober 1969 hat Franz Mayer sen. mit dem Verkauf der ersten Fahrzeuge begonnen – natürlich waren es auch damals schon Mazda. Heute wird das Autohaus in zweiter Generation weitergeführt.

Im Laufe der Jahre hat sich das Autohaus zu einem angesehenen Ansprechpartner im Großraum St. Pölten entwickelt. Zahlreiche zufriedene Stammkunden sprechen für das Engagement, die Kompetenz und die Freundlichkeit des Teams. Gemeinsam gestalten Sie mit Ihren Neuwagen den Wandel zu klimafreundlichen Antrieben wie E-Mobilität oder Hybrid.

„F.S. Mayer Gesellschaft m.b.H.“

Das BGH-Urteil aus 2018 bewirkt große rechtliche Veränderungen; alle Branchen müssen sich bis Dez. 2022 darauf einstellen. mobile GARANTIE erklärt Details und stellt Lösungen für den Autohandel vor.

Die mobile GARANTIE Deutschland GmbH hat sich auf Versicherungs- und Garantieprodukte hauptsächlich im Fahrzeug-, Boot und Elektrobereich spezialisiert. Besonders im Fahrzeugbereich bietet die mobile GARANTIE Deutschland GmbH ein differenziertes Produktportfolio an. Die besonderen Interessen verschiedener Kundengruppen – z.B. aus den Bereichen Taxi, Nutzfahrzeuge, Baumaschinen, Wohnwagen, etc. – spiegeln sich in auf den Zweck zugeschnittenen Tarifen wider. So wurde beispielsweise mit dem Focus auf Nachhaltigkeit für den Bereich E-Mobilität eine eigene Produktsparte aufgebaut.

In der B2B-Sparte bietet die mobile GARANTIE Deutschland GmbH nicht nur Versicherungslösungen an, sondern unterstützt z.B. auch den Aufbau eines Händler- und Werkstattnetzes. Von diesem profitieren sowohl gewerbliche als auch privaten Kunden in Form einer soliden Infrastruktur und schnellem hochwertigen Service.

mobile GARANTIE verfolgt eine langfristig orientierte, verantwortungs- und risikobewusste Unternehmensstrategie. Service, Erreichbarkeit und Kundennähe sind zentrale Bestandteile des Geschäftsmodells. Daher wird die mobile GARANTIE auch in diesem Jahr wieder auf der „Taximesse in Essen“ die Nähe zu Ihren Kunden suchen. Zum Thema wird dort auch mit Sicherheit das BGH-Urteil aus 2018 kommen. Da sich alle Branchen bis Dezember 2022 auf rechtliche Veränderungen einstellen müssen, stellt mobile GARANTIE Lösungen für den Autohandel vor.

Ein Urteil bewirkt große rechtliche Veränderungen

Wie Sie bereits aus der Fachpresse erfahren haben, legt die Finanzverwaltung bei der Behandlung von Kfz-Garantien im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechtsauffassung zu Grunde, welche umfassende Auswirkungen auf Händler und Hersteller haben wird.

Gerichturteil
Gerichtsurteil

Händler oder Hersteller, die ab dem 01.01.2023 eine Garantie gegen Entgelt verkaufen, sind steuerrechtlich als Versicherer anzusehen. Künftig unterliegt dieses Entgelt nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern der Versicherungssteuer. Das bedeutet, sie müssen sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und alle steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten eines Versicherers erfüllen.

Da entgeltliche Garantiezusagen nunmehr als umsatzsteuerfreie Versicherungsumsätze gelten sollen, besteht auch kein Vorsteuerabzugsrecht mehr für Aufwendungen zur Erfüllung der eigenen Garantieverpflichtungen. Dies betrifft insbesondere die Ersatzteile, welche für Reparaturen im Rahmen von Garantiearbeiten für zukünftig abgeschlossene Garantien benötigt werden.

Damit kommt hier ein großer steuerrechtlicher und administrativer Aufwand auf Händler und Hersteller zu. Anders ist es bei einer unentgeltlichen Garantiezusage, bei der die (Mehr-) Kosten der von vornherein eingeräumten Garantie im Verkaufspreis enthalten sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Fahrzeuge ausschließlich „inklusive Garantie“ angeboten werden und dem Kunden keine Möglichkeit eröffnet wird, die Fahrzeuge „ohne Garantie“ preiswerter zu erwerben.

Experten der mobile GARANTIE Deutschland GmbH bieten Lösungen

Wir haben die veränderte Situation mit unseren Experten analysiert und bieten Ihnen als Händler oder Hersteller, die den damit verbundenen gesamten Aufwand einsparen wollen, folgende Lösungen:

  1. Nutzung einer Händlergarantie-Versicherung als unentgeltliche Garantiezusage (gilt nur für Eigengeschäfte, nicht für Agenturgeschäfte).
  2. Nutzung einer Garantiekosten-Versicherung als Garantiezusage gegen Entgelt (gilt für Eigen- und Agenturgeschäfte).

Ihre Vorteile in beiden Fällen:

  1. Der Vorsteuerabzug für benötigte Teile bleibt erhalten. 
  2. Die Versicherungssteuer wird direkt vom Versicherer abgeführt.
  3. Händler oder Hersteller treten nicht als Vermittler auf.

So vermeiden Sie, die steuerrechtlichen Anforderungen eines Versicherers erfüllen zu müssen.

Fragen Sie uns – gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung!

Hier: https://mobile-garantie.de/kontakt/) oder unter manuela.passen@mobile-garantie.de (Manuela Passen, Vertriebsleitung) bekommen Sie weiterführende Informationen.

Nicht nur beim Wohnwagen-Urlaub oder für den Großeinkauf im Baumarkt ist eine Anhängerkupplung von Vorteil. Auch als Befestigung für den Fahrradträger wird sie immer beliebter. Wer nachrüsten will, sollte jedoch aufpassen.

Frage: Ich möchte bei meinem Auto eine Anhängerkupplung nachrüsten, um darauf einen Fahrradträger zu montieren. Was muss ich dabei beachten?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Bei der Nachrüstung von Anhängerkupplungen steckt der Teufel im Detail. Zunächst einmal müssen Sie sich überlegen, ob Sie die feste oder die abnehmbare beziehungsweise wegklappbare Version möchten. Letztere ist teurer, aber unter Umständen sogar unumgänglich, wenn zum Beispiel die starre Kupplung Nummernschild oder Nebelschlussleuchte verdecken würde. Es sind nur Anhängekupplungen zulässig, die einem genehmigten Baumuster entsprechen, zu erkennen an einem Wellenzeichen (nationale Genehmigung) oder einem großen „E“ in einem Kreis (EG-Genehmigung) inklusive der jeweiligen Genehmigungsnummer. In seltenen Fällen gibt es auch Kupplungen, die über eine Einzelgenehmigung legalisiert werden. Auflagen und Hinweise aus der jeweiligen Einbauanleitung der Anhängekupplung sind unbedingt einzuhalten.

Eine Änderungsabnahme mit anschließender Eintragung in die Fahrzeugdokumente ist prinzipiell nicht gefordert. Sieht der Hersteller der Anhängekupplung allerdings ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch den Anbauaufwand oder müssen erst Anpassungen am Fahrzeug erfolgen, so kommen eventuell entsprechende Auflagen doch noch zum Tragen. Da es Fahrzeuge gibt, deren Triebwerk im Anhängerbetrieb überhitzen, wird es mitunter notwendig einen stärkeren Lüfter für die Motorkühlung einbauen zu lassen. Möchte man dies nicht, da man vornehmlich nur leichte Lasten wie zum Beispiel Fahrräder damit transportiert, so ist die Anhängelast des Fahrzeugs zu reduzieren. Dies ist übrigens auch der Fall, wenn die Anhängekupplung die vom Fahrzeughersteller freigegebene Anhängelast nicht aufnehmen kann. Definiert wird die technisch mögliche Lastaufnahme der Kupplung über den sogenannten D-Wert. Ist man sich nicht sicher, wie es sich bei dem entsprechenden Anbaufall verhält, sollte man sich besser Rat bei einem Fachmann holen.

Die Montage birgt ebenfalls einige Gefahren. Werden die elektronischen Anschlüsse verwechselt können teure Schäden beispielsweise am Steuergerät des Fahrzeugs entstehen oder vom Fahrzeughersteller vorgesehene, elektronische Bremsfunktionen, welche das Schlingern des Fahrzeugs verhindern sollen, bleiben aus. Also auch deswegen besser eine Fachwerkstatt beauftragen.

Quelle: https://www.focus.de/auto/news/leser-fragen-experten-antworten-was-bei-der-nachruestung-einer-anhaengerkupplung-zu-beachten-ist_id_4651049.html

Überhitzte Motoren

Es sollte unbedingt darauf geachtet werden das bei einer verbauten Anhängerkupplung auch ein größerer Lüfter verbaut wurde.

Es gab bereits bei 32 °C Probleme die Temperatur beim ziehen eines Wohnanhängers zu kontrollieren.

daher unsere Tipps:

  1. Vor langen Fahrten die Flüssigkeitsstände kontrollieren
  2. Stets die Kühlmittelanzeige im Auge behalten
  3. Kein kaltes Wasser auf einen überhitzten Motor gießen. Es besteht die Gefahr von Schockrissen.
  4. Bei Berg und Talfahrten idealerweise die manuellen Schaltfunktionen benutzen um die Last auf Motor und Getriebe zu verringern  

mobile GARANTIE wünscht Ihnen eine gute Fahrt!

Oldtimer-Treffen „Rund um die Lok“ – Herzenssache ist dabei!

Nach mehreren Jahren Corona-Pause findet das traditionelle Oldtimer-Treffen „Rund um die Lok „ in diesem Jahr 2022 wieder statt – und Herzenssache. Der Assekuradeur! – , Partner der mobile GARANTIE Deutschland GmbH, sind als Sponsor dabei!

Die Oldie IG Garbsen richtet in diesem Jahr wieder am Sonntag, den 4. September 2022 eines der größten Oldtimer-Treffen in der Region aus.

Ab 10 Uhr sind Fans historischer Fahrzeuge bei Möbel Hesse herzlich willkommen.

Traditionelles Treffen findet alle 2 Jahre statt

Die Oldie IG Garbsen richtet dieses Treffen alle zwei Jahre aus. Wie in den Vorjahren werden wieder viele Fahrzeuge sowie auch Besucher an dem Tag das bestellte schöne Wetter und die unterschiedlichen Fahrzeuge genießen.

Es wird wieder u.a. die Käfer-Fraktion, Opel, Mercedes, BMW, die schönen Italiener, die Vertreter der Linkslenker, dazu reihenweise Motorräder und einige Traktoren anwesend sein.

Die Veranstaltung findet wie bisher auf dem Gelände von Möbel Hesse statt. Wie in den Vorjahren wird für Essen, Trinken und Musik gesorgt sein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

So erreichen Sie das Veranstaltungsgelände: https://www.google.com/maps/place/M%C3%B6bel+Hesse+GmbH/@52.428442,9.622176,16z/data=!4m5!3m4!1s0x0:0xe1bca8ead68f8f51!8m2!3d52.428442!4d9.6221761?hl=de-DE

Quelle: https://www.oldie-ig-garbsen.de/rund-um-die-lok/

In den letzten Jahren ist die Zahl an Menschen, die mit dem Wohnwagen, Wohnmobil oder Camper-Van in den Urlaub fahren, wegen der Corona-Pandemie massiv angestiegen. Flexibles Reisen mit der einen Unterkunft bietet viele Vorteile. Doch was passiert im Schadenfall, welche Versicherungen sind für welche Schäden zuständig und wie wird der Schaden reguliert? AdvoCar gibt Antworten.

Beitragsbild: Tomasz Zajda / AdobeStock www.stock.adobe.com

Unterschiede zwischen Unfallschäden an Wohnwagen und Wohnmobilen

Ein Unfall mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil ist immer ärgerlich. Ganz besonders während des Urlaubs. Bei Schäden im Ausland kommt neben dem generellen Ärgernis eines Unfalls noch die Unsicherheit über die örtlichen Regelungen und oftmals eine Sprachbarriere hinzu. Die erfahrenen Sachbearbeiter*innen von AdvoCar helfen auch hier unkompliziert bei der Schadenabwicklung und übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Versicherungen und Werkstatt.

Für die Fahrzeuge benötigen Sie Versicherungen. Schäden am Fahrzeug des Verursachers übernehmen Teil- oder Vollkaskoversicherung, Schäden am Fahrzeug des Geschädigten übernimmt die Haftpflichtversicherung.

Schäden am Wohnmobil, also einem Fahrzeug mit Eigenantrieb und integriertem Wohnraum. Hier muss nur das Fahrzeug versichert werden.

Schäden am Wohnwagen, also einem bewohnbaren Anhänger, der von einem Pkw gezogen wird. Hier muss eine gesonderte Versicherung für beide Fahrzeuge, den Personenkraftwagen und den Wohnanhänger, abgeschlossen werden.

Die häufigste Ursache für Schäden am Wohnwagen oder Wohnmobil ist fehlende Fahrpraxis mit dem Fahrzeug. Die Hälfte der Unfälle mit Wohnwagen geschieht aufgrund von Überladung versagenden Bremsen. Machen Sie sich rechtzeitig mit dem Fahrverhalten und der richtigen und sicheren Beladung Ihres Fahrzeugs vertraut. Die Ladung darf beispielsweise auch bei Vollbremsung oder plötzlichem Ausweichen nicht verrutschen, umfallen oder sich anderweitig bewegen oder Geräusche verursachen.

Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung im Ausland

Im europäischen Ausland gelten Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko wie in Deutschland. Dabei übernimmt die Teilkasko alle Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Wild oder Marderbiss und Diebstahl. Die Vollkasko übernimmt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug.

Es ist allerdings darauf zu achten, dass sich die Wohnwagen- oder Wohnmobilversicherung in der Regel auf Europa und manchmal einzelne Anrainerstaaten beschränkt. Sofern der Versicherer dies ermöglicht, sollte die Kasko-Versicherung durch einen Auslandsschadenschutz erweitert und unbedingt eine Internationale Versicherungskarte, die so genannten „Grüne Karte“ (die seit 2020 weiß ist) beantragt werden. Mit dieser kann im Ausland eine Haftpflicht-Versicherung nachgewiesen werden. In jedem Fall ist dennoch darauf zu achten, ob der Versicherer für eine Reise in das jeweilige Zielland versichert.

Auch im Ausland sollte das Fahrzeug TÜV geprüft sein. Kommt bei einem verursachten Schaden heraus, dass das Fahrzeug keinen TÜV hatte, könnte die Haftpflichtversicherung ggf. ausgezahltes Geld vom Versicherten zurückfordern. Bußgelder können natürlich auch im Ausland auf Sie zukommen.

Auch im Ausland sollte der Schaden durch die Polizei aufgenommen werden. Das ist in manchen Ländern sogar Voraussetzung damit selbst Bagatellschäden angerechnet werden können. Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie des Polizeiprotokolls geben. Andernfalls notieren Sie sich unbedingt das Kennzeichen des Unfallgegners und wenn möglich Name, Adresse, Versicherungsnummer und Versicherung. Nehmen Sie sich vorsichtshalber Vordrucke des europäischen Unfallberichts mit in den Urlaub. Wie immer gilt, keine voreiligen Schuldeingeständnisse abzugeben oder Papiere zu unterschreiben, die sie nicht vollständig verstehen.

Das Inventar ist mitversichert

Nicht nur das Fahrzeug an sich, sondern auch dessen Inventar, der Ausbau, das Mobiliar kann bei einem Unfall beschädigt werden. Ob und wie diese Dinge versichert sind, hängt von der Art des Unfalls ab:

  1. Beim selbstverschuldeten Unfall oder einem Schaden durch Naturgewalten oder Einbruch wird bei fest verbauter Ausstattung und mobiler Ausstattung unterschieden. Bei der Wohnmobil-Kaskoversicherung ist die fest verbaute Ausstattung mit abgedeckt. Für alle nicht fest verbauten Gegenstände ist eine Inhalts- oder Hausratversicherung nötig. Achten Sie bei ihrer Hausratsversicherung auf das Kleingedruckte. Viele Versicherungen decken keinen Schaden oder Diebstahl am Wohnwagen oder Wohnmobil ab, der innerhalb von 25 km um den Wohnsitz stattfindet, oder decken loses Inventar in Wohnwagen und Wohnmobilen gar nicht ab. Dann ist eine zusätzliche Inhaltsversicherung geraten.
  2. Beim unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schadensersatzansprüche für fest verbautes und loses Inventar. Hierfür ist es wichtig, eine genaue Liste der beschädigten Gegenstände mit Kaufbelegen und Wiederbeschaffungswert vorzulegen, um nicht um Ansprüche geprellt zu werden.

Nutzungsausfall beim Wohnwagen oder Wohnmobil

Wohnwagen oder Wohnmobil sind während des Urlaubs und für manche Menschen auch durchgehend Wohnraum, die eigenen vier Wände auf Rädern. Kommt es zum Unfall geht damit auch die Unterkunft verloren. Ob es allerdings einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung gibt, ist unterschiedlich.

Ein Wohnwagen oder Wohnmobil wird in der Regel als Freizeitfahrzeug gewertet, das im Alltag nicht notwendig ist, weshalb es keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung gibt. „Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung“, hat dazu der Bundesgerichtshof geurteilt. Andere Gerichte sehen unter Umständen jedoch sehr wohl Ausfallansprüche. Ob dies im Einzelfall zutrifft, hängt von den genauen Umständen und der Nutzung des Fahrzeugs ab und wird im Einzelfall entschieden.

Geschädigte und Werkstätten vertrauen auf AdvoCar

Als professioneller Schadenabwickler übernimmt AdvoCar sämtliche Kommunikation mit Geschädigten, Werkstatt, Sachverständigen, Polizei und Versicherungen und setzt alle berechtigten Ansprüche der Geschädigten an die gegnerische Versicherung durch. bei Unstimmigkeiten zwischen Geschädigten und Werkstatt helfen unsere Partner-Anwält*innen gerne weiter.

Quelle: https://www.advocar.de/news/unfall-mit-wohnwagen-und-wohnmobil-wer-haftet/

Gemeinsamer Start ins 2. Halbjahr

Anfang Juli startete Herzenssache – der Assekuradeur – mit seiner Mitversicherungsgemeinschaft ins zweite Halbjahr 2022. Nachdem die Lübecker Versicherung Anfang des Jahres zunächst mit der Gothaer als Versicherer im Hintergrund begann, ist ein schlagkräftiges Quartett mittlerweile komplett und sichert die Versicherten ab.

blauer Mercedes Oldtimer fährt auf einer Allee
Herzenssache – der Assekuradeur: Mitversicherungsgemeinschaft für Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premiumfahrzeuge.

Die vier Mitversicherer (Gothaer Allgemeine Versicherung, Signal Iduna, Württembergische Versicherung und die Bayerische Allgemeine Versicherung) wollen die Bedürfnisse der Kunden besser abdecken und das Risiko breiter streuen, da alle vier Unternehmen hundert Prozent des Risikos unter sich aufteilen. Eine Mitversicherung ist die Beteiligung mehrerer Versicherungsunternehmen an der Versicherung desselben Risikos. Vor allem bei der Abdeckung von großen Risiken ist diese Form der Versicherung üblich.
Herzenssache als Assekuradeur kümmert sich dabei zukünftig um Abwicklung, Werbung und die einzelnen Produkte.

Expertise und Spezialisierung

Die Gothaer Versicherung ist der Vertragsführende in der Mitversicherungsgemeinschaft und zeichnet die jeweiligen Policen. Durch ihre Erfahrung bei der Versicherung von Klassikern ist die Gothaer für diese Aufgabe besonders erfahren. „Man könnte meinen, dass wir als Herzenssache Produktgebern mit eigenen Klassikerversicherungen Konkurrenz machen“, so Carsten Möller, Geschäftsführer von Herzenssache, „im Rahmen unserer Mitversicherungsgemeinschaft ist dies aber nicht der Fall: Wir bieten eine hochspezialisierte Lösung für ein absolutes Nischenprodukt. Die Gesellschaften profitieren von unserer Expertise und wir von ihrer Struktur und Größe – das ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Stark genug, auch hohe Risiken zu versichern

Ein weiterer Partner in der Mitversicherungsgesellschaft ist die Signal Iduna , einer der zehn größten Versicherer in Deutschland, der unter anderem auf das Handwerk sowie kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert ist. „Die Signal Iduna passt hervorragend in die MVG. Nicht zuletzt, weil sich unsere Zielgruppen überschneiden“, erklärt Marco Nagtegaal, ebenfalls Geschäftsführer von Herzenssache, „durch ihre Marktposition ist die Signal Iduna überdies in der Lage, hohe Risiken zu versichern.“

Marktführer im Bereich Old- und Youngtimer

Die Württembergische Versicherung ist Marktführer im Bereich Old- und Youngtimer. „Es gibt in der Kompetenz und in der Größe keinen zweiten Player am deutschen Markt. Insofern freut es uns extrem, diesen hochkompetenten Partner nicht nur als Mitglied der Zeichnungsgemeinschaft offiziell begrüßen zu dürfen, sondern auch als internen Sparringspartner für den Know-how-Austausch an unserer Seite zu wissen“, freut sich Carsten Möller auf die Zusammenarbeit.

Innovation und Produktvielfalt

Die Bayerische ist seit einigen Jahren einer der innovativsten Versicherer am deutschen Markt und überrascht auch uns ständig mit neuen Produktvielfalten. Es ist für uns sehr spannend, einen solchen Partner auch als Ideengeber in der MVG dabei zu haben,“ so Nagtegaal.

Quelle: https://www.autobild.de/artikel/versicherung-herzenssache-der-assekuradeur-21752785.html

Hans Bast; press-inform