Am 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in der gesamten Europäischen Union (EU) wirksam. Die Verordnung ist in der EU verbindlich von allen Unternehmen zu beachten, mit einigen Ausnahmen sogar in der Schweiz. Ziel ist ein einheitliches Datenschutzgesetz für ganz Europa, das aufgrund der zunehmenden Internationalisierung und des technischen Fortschritts erforderlich wird. Die Persönlichkeitsrechte der Menschen in der EU sollen somit noch besser geschützt werden. Grundsätzlich gelten wesentliche Inhalte des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes weiterhin. Hinzu kommen vor allem Aufzeichnungs- und Nachweispflichten über durchgeführte Aktivitäten im Datenschutz, insbesondere beim Umgang mit Kundendaten. Die DSGVO verschärft die formalen Pflichten im Datenschutz deutlich, erhöht die Bußgelder um ein Vielfaches und führt zugleich neue, leicht feststellbare Bußgeldtatbestände ein. Auch wir von der mobileGARANTIE Deutschland GmbH haben unser Merkblatt zur Datenverarbeitung angepasst und mit unseren Kunden geteilt.
Mai 2018
EU-DSGVO: Neue Datenschutz-Regeln treten in Kraft
Am 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in der gesamten Europäischen Union (EU) wirksam. Die Verordnung ist in der EU verbindlich von allen Unternehmen zu beachten, mit einigen Ausnahmen sogar in der Schweiz. Ziel ist ein einheitliches Datenschutzgesetz für ganz Europa, das aufgrund der zunehmenden Internationalisierung und des technischen Fortschritts erforderlich wird. […]