Die mobile GARANTIE SERVICE GmbH wurde von der Elaris AG beauftragt, Schadensfälle in der Zeit der Herstellgewährleistung , nach festgelegten Bedingungen zu bearbeiten und freizugeben – jedoch ohne jegliche eigene Haftung für die Schadenszahlung. Die Abwicklung und Begleichung der Reparaturkosten obliegt ausschließlich der Elaris AG.
Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Kosten für Reparaturen (z. B. Lohn-, Transport- und Materialkosten) trägt allein die Elaris AG als Verkäufer.
Aufgrund des Insolvenzantrags der Elaris AG ist nicht gewährleistet, dass ausstehende oder zukünftige Zahlungen für Reparaturen erfolgen. Halter von Elaris-Fahrzeugen sollten daher prüfen, ob und wie sie ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können.