40 % der Autofahrer meinen, erst dann eine Rettungsgasse bilden zu müssen, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern – ein fataler Irrtum. Auf mehrspurigen Fahrbahnen muss eine Rettungsgasse schon dann gebildet werden, wenn die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stehen kommen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) nach einer repräsentativen Befragung einer nicht genannten Anzahl von Autofahrern durch das Marktforschungsinstitut Ipsos hin.
Die Befragung hat im November 2018 stattgefunden. Sie hat ergeben, dass 4 von 10 Befragten der Meinung waren, eine Rettungsgasse müsse man erst dann bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten näherten. Das aber verzögert die Durchfahrt unnötig. Oft halten die Fahrzeuge dann auch noch fast Stoßstange an Stoßstange, was Rangiermanöver erschwert und in die Länge zieht.
Grundsätzlich gilt: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, heißt es: Rettungsgasse bilden! Diese Regel gilt sofort, also schon bevor das Martinshorn zur hören oder das Blaulicht zu sehen ist.
Paragraph 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erklärt, wie die Rettungsgasse gebildet werden muss: Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen fahren, weichen nach links aus. Fahrzeuge auf einem der übrigen Fahrstreifen fahren nach rechts – unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. Wichtig zu beachten ist: Der Standstreifen muss frei bleiben. Er darf nur im Notfall genutzt werden oder wenn die Rettungskräfte es anordnen.
Speziell für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sichern wir mit unseren zwei leistungsstarken Garantie-Paketen Premium und Exklusiv einen umfassenden Reparaturkostenschutz zu, der für alle Marken sowie Neufahrzeuge in der Herstellergarantie gilt. Mehr Infos finden Sie hier.