Zum wiederholten Mal haben Frankfurter Taxifahrer vom 22.-25. Oktober 2019 gegen den laschen Umgang der Behörden mit dauerhaften Missachtungen des Personenbeförderungsgesetzes seitens Vermittlungsdiensten wie Uber und FreeRide protestiert.
Sie fordern die Konzessionsvergabe an Mietwagen-Vermittler zu stoppen, wenn keine Kontrolle der Einhaltung von Auflagen erfolge oder Verstöße geahndet würden. Zum Einen werde die Schutzwirkung von § 49 PBefG ausgehöhlt, der ja zwischen Mietwagen mit Fahrern und öffentlichen Taxen unterscheidet. Noch schwerer wiegt die Tatsache, dass solche Plattformen planmäßig und massenhaft gegen das Personenbeförderungsgesetz, etwa gegen die Rückkehrpflicht oder durch Schein-Firmensitze verstoßen.
Die Liberalisierung des Personenbeförderungsmarktes ohne gewerberechtliche Kontrollmechanismen brachte somit eine faktische Benachteiligung des klassischen Taxigewerbes mit sich, die bereits zu merkbaren, für manche Unternehmer sogar existenzgefährdenden Umsatzrückgängen und stundenlangen Wartezeiten an Taxistandorten geführt hat.
Ob die hessischen Behörden nun zeitnah beginnen Missachtungen des Personenbeförderungsgesetzes konsequent zu sanktionieren, bleibt abzuwarten.
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