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Ver(un)sicherung: Garantie steuerlich neu bewertet

Ein Urteil bewirkt große rechtliche Veränderungen; die Branche muss sich schnell darauf einstellen. mobile GARANTIE erklärt Details und stellt Lösungen für den Autohandel vor – auch bei der Taximesse 2022 in Essen werden die Themen aufgegriffen.

Das BGH-Urteil aus 2018 bewirkt große rechtliche Veränderungen; alle Branchen müssen sich bis Dez. 2022 darauf einstellen. mobile GARANTIE erklärt Details und stellt Lösungen für den Autohandel vor.

Die mobile GARANTIE Deutschland GmbH hat sich auf Versicherungs- und Garantieprodukte hauptsächlich im Fahrzeug-, Boot und Elektrobereich spezialisiert. Besonders im Fahrzeugbereich bietet die mobile GARANTIE Deutschland GmbH ein differenziertes Produktportfolio an. Die besonderen Interessen verschiedener Kundengruppen – z.B. aus den Bereichen Taxi, Nutzfahrzeuge, Baumaschinen, Wohnwagen, etc. – spiegeln sich in auf den Zweck zugeschnittenen Tarifen wider. So wurde beispielsweise mit dem Focus auf Nachhaltigkeit für den Bereich E-Mobilität eine eigene Produktsparte aufgebaut.

In der B2B-Sparte bietet die mobile GARANTIE Deutschland GmbH nicht nur Versicherungslösungen an, sondern unterstützt z.B. auch den Aufbau eines Händler- und Werkstattnetzes. Von diesem profitieren sowohl gewerbliche als auch privaten Kunden in Form einer soliden Infrastruktur und schnellem hochwertigen Service.

mobile GARANTIE verfolgt eine langfristig orientierte, verantwortungs- und risikobewusste Unternehmensstrategie. Service, Erreichbarkeit und Kundennähe sind zentrale Bestandteile des Geschäftsmodells. Daher wird die mobile GARANTIE auch in diesem Jahr wieder auf der „Taximesse in Essen“ die Nähe zu Ihren Kunden suchen. Zum Thema wird dort auch mit Sicherheit das BGH-Urteil aus 2018 kommen. Da sich alle Branchen bis Dezember 2022 auf rechtliche Veränderungen einstellen müssen, stellt mobile GARANTIE Lösungen für den Autohandel vor.

Ein Urteil bewirkt große rechtliche Veränderungen

Wie Sie bereits aus der Fachpresse erfahren haben, legt die Finanzverwaltung bei der Behandlung von Kfz-Garantien im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechtsauffassung zu Grunde, welche umfassende Auswirkungen auf Händler und Hersteller haben wird.

Gerichturteil
Gerichtsurteil

Händler oder Hersteller, die ab dem 01.01.2023 eine Garantie gegen Entgelt verkaufen, sind steuerrechtlich als Versicherer anzusehen. Künftig unterliegt dieses Entgelt nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern der Versicherungssteuer. Das bedeutet, sie müssen sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und alle steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten eines Versicherers erfüllen.

Da entgeltliche Garantiezusagen nunmehr als umsatzsteuerfreie Versicherungsumsätze gelten sollen, besteht auch kein Vorsteuerabzugsrecht mehr für Aufwendungen zur Erfüllung der eigenen Garantieverpflichtungen. Dies betrifft insbesondere die Ersatzteile, welche für Reparaturen im Rahmen von Garantiearbeiten für zukünftig abgeschlossene Garantien benötigt werden.

Damit kommt hier ein großer steuerrechtlicher und administrativer Aufwand auf Händler und Hersteller zu. Anders ist es bei einer unentgeltlichen Garantiezusage, bei der die (Mehr-) Kosten der von vornherein eingeräumten Garantie im Verkaufspreis enthalten sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Fahrzeuge ausschließlich „inklusive Garantie“ angeboten werden und dem Kunden keine Möglichkeit eröffnet wird, die Fahrzeuge „ohne Garantie“ preiswerter zu erwerben.

Experten der mobile GARANTIE Deutschland GmbH bieten Lösungen

Wir haben die veränderte Situation mit unseren Experten analysiert und bieten Ihnen als Händler oder Hersteller, die den damit verbundenen gesamten Aufwand einsparen wollen, folgende Lösungen:

  1. Nutzung einer Händlergarantie-Versicherung als unentgeltliche Garantiezusage (gilt nur für Eigengeschäfte, nicht für Agenturgeschäfte).
  2. Nutzung einer Garantiekosten-Versicherung als Garantiezusage gegen Entgelt (gilt für Eigen- und Agenturgeschäfte).

Ihre Vorteile in beiden Fällen:

  1. Der Vorsteuerabzug für benötigte Teile bleibt erhalten. 
  2. Die Versicherungssteuer wird direkt vom Versicherer abgeführt.
  3. Händler oder Hersteller treten nicht als Vermittler auf.

So vermeiden Sie, die steuerrechtlichen Anforderungen eines Versicherers erfüllen zu müssen.

Fragen Sie uns – gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung!

Hier: https://mobile-garantie.de/kontakt/) oder unter manuela.passen@mobile-garantie.de (Manuela Passen, Vertriebsleitung) bekommen Sie weiterführende Informationen.